Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Neue Pauschalen für Auslandsdienstreisen 2021

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Auslandspauschalen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 3.12.2020  (IV C 5 - S 2353/19/10010:002) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen ab 2021 bekanntgegeben. Die Pauschalen gelten außerdem für beruflich bedingte doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Tages-Abwesenheitspauschalen

Erhöht wurden die Pauschbeträge u. a. für Andorra, Botsuana oder Irland. Die ab 2021 geltende Tages-Abwesenheitspauschale (für mindestens 24 Stunden Abwesenheit je Kalendertag) für Andorra beträgt € 41,00 (bisher € 34,00) und für Botsuana € 46,00 (bisher € 40,00). Für das EU-Land Irland steigt die Abwesenheitspauschale von € 44,00 auf € 58,00. Für An- und Abreisetage gelten jeweils gesonderte Pauschalen.

Übernachtungspauschalen

Größtenteils angehoben wurden außerdem die Übernachtungspauschalen. Eine Senkung erfolgte lediglich für wenige Staaten, u. a. für Chile von € 187,00 auf € 154,00 oder für Kenia von € 223,00 auf € 219,00. Für Irland steigt die Übernachtungspauschale von € 92,00 auf € 129,00. Teilweise deutlich erhöht wurden die Pauschalen für die einzelnen Provinzen Chinas. Die in dem BMF-Schreiben angegebenen Übernachtungspauschalen dienen ausschließlich der lohnsteuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ins Ausland entsandte Arbeitnehmer. Sie können nicht zum Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug verwendet werden. Für den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug müssen die tatsächlichen Übernachtungskosten nachgewiesen werden.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: rogerphoto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.