Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Kirchensteuer verfassungsgemäß

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Religionsgemeinschaften dürfen weiter Steuern erheben

Glaubensfreiheit

In letzter Zeit sind Diskussionen laut geworden, die Kirchensteuer würde gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung verstoßen. So klagte u. a. auch ein Ehepaar gegen die Festsetzung der Kirchensteuer, allerdings vergebens.

Kirchensteuer abwendbar

Das zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz wies die genannten Gründe ab und hat entschieden, dass die Kirchensteuer verfassungsgemäß ist (Beschluss vom 1.2.2016, 6 A 10941/15). Das Gericht begründete dies u. a. damit, dass die Kirchensteuer durch den Austritt aus der jeweiligen Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Ein Austritt aus der Kirche habe auch nicht notwendigerweise zur Folge, dass die derzeitige Religionsausübung beendet werden muss. Zwar könne die Erklärung des Kirchenaustritts nicht auf die Kirche als Körperschaft beschränkt werden. Der Kirchenaustritt würde vielmehr auch die Beendigung des Verbleibs in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft zur Folge haben.

Landesfinanzbehörden nur Kirchensteuerverwaltung

Das Gericht betonte auch, dass die Landesfinanzbehörden nur die Verwaltung der Kirchensteuern übernommen haben. Inwieweit durch den Kirchenaustritt eine Einschränkung in der Religionsausübung eintritt, liegt im Ermessen der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Stand: 29. März 2016

Bild: pixelklex - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.