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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.687 --> 00:00:05.160
Steuernews-TV

00:00:05.160 --> 00:00:09.720
BMF-Schreiben bringt Neuerungen beim Ladestrom für E-Autos

00:00:09.720 --> 00:00:15.480
Für das steuerfreie Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen gelten seit Anfang 2026

00:00:15.480 --> 00:00:22.040
neue Regeln. Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen ladeunabhängigen monatlichen Pauschalen

00:00:22.040 --> 00:00:28.160
für E-Autos, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber lohnsteuerfrei auszahlen konnten, abgeschafft.

00:00:28.160 --> 00:00:33.120
Mit dem neuen Schreiben gilt nun eine exakte Ermittlungs- und Dokumentationspflicht von

00:00:33.120 --> 00:00:38.800
Strommengen und Strompreis je Kilowattstunde. Beim Aufladen eines E-Autos an öffentlichen

00:00:38.800 --> 00:00:44.240
Ladestationen genügt hierfür der Beleg. Erfolgt die Aufladung mittels einer Ladevorrichtung

00:00:44.240 --> 00:00:49.080
in der Privatgarage, ist die Strommenge mittels eines Stromzählers nachzuweisen.

00:00:49.080 --> 00:00:53.960
Als maßgeblich gilt der tatsächliche Strompreis des privaten Haushalts zuzüglich

00:00:53.960 --> 00:00:59.760
eines anteiligen Grundpreises. Bei dynamischen Stromtarifen dürfen aus Vereinfachungsgründen

00:00:59.760 --> 00:01:04.720
durchschnittliche monatliche Stromkosten je Kilowattstunde einschließlich anteiligem

00:01:04.720 --> 00:01:10.280
Grundpreis zugrunde gelegt werden. Wird eine eigene Photovoltaikanlage genutzt,

00:01:10.280 --> 00:01:14.560
kann als Strompreis der vom Statistischen Bundesamt halbjährlich veröffentlichte

00:01:14.560 --> 00:01:21.360
Gesamtstrompreis für private Haushalte herangezogen werden.

00:01:21.360 --> 00:01:24.000
Das war es von uns und Steuernews-TV.

00:01:24.000 --> 00:01:27.533
Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

