Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. (18.12.2019)
In vielen Fällen werden die fehlenden Betriebsausgaben erst sichtbar, wenn der Einkommensteuerbescheid bereits rechtskräftig ist (25.02.2019)
Aktuelles BMF-Schreiben (27.07.2018)
Neue Wertgrenze ab 1.1.2018 (29.05.2017)
Regelungen in Kaufverträgen auch für die Steuer (23.02.2016)
Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahe Herstellkosten (28.07.2015)
Neues BMF-Schreiben zur betrieblichen und privaten Nutzung (28.07.2014)
Gewinne aus der Veräußerung von Grundvermögen (Immobilien) unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht als „privates Veräußerungsgeschäft“. (26.05.2014)
Voller Kaufpreis für Arztpraxis als abschreibbare Anschaffungskosten (29.11.2011)
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr