Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen.
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Wir kennen und berücksichtigen alle steuerlichen und bilanziellen Besonderheiten sowie Probleme und Potenziale dieses Bereichs. Mit unseren spezifischen Fachkenntnissen wissen wir um wichtige Aspekte wie Abgrenzungen von Betriebsvorrichtungen und Gebäuden, der Berücksichtigung von Fahrzeugen im Anlagevermögen (Vorführwagen, Mietwagen) bzw. im Umlaufvermögen (Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge), der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen und viele mehr.
Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen.
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Verpflegungspauschalen ab 2020 angehoben.