Gewinnminimierung für 2020

Gezielte Nutzung von Bilanzierungswahlrechten
Gezielte Nutzung von Bilanzierungswahlrechten
Der Förderhöchstbetrag beträgt bis zu € 1 Mio. pro Unternehmen, soweit es der durch die EU-Kleinbeihilfenregelung eingeräumte Beihilfenrahmen des Unternehmens zulässt.