Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Jahressteuergesetz 2013: Abschaffung von Cash-GmbHs!

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Betriebsvermögenprivileg

Betriebsvermögen kann unter Inanspruchnahme einer 100%igen Verschonungsoption unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die „Cash-GmbHs“ kritisiert. Mit diesen lässt sich auch privates Bargeld in unbegrenzt hohen Summen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen.

Gesetzesänderungen

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (BR-Drucks. 302/12) für die Abschaffung solcher Cash-GmbHs ausgesprochen. Nach dem Gesetzesvorschlag soll das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dahingehend geändert werden, dass „Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist“, zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen zählen. Von nicht geringfügigen Barbeständen ist dabei auszugehen, wenn deren Wert insgesamt 10 % des kapitalisierten Jahresertrags oder hilfsweise des gemeinen Werts bzw. mindestens des Substanzwerts übersteigt (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Erbschaftsteuergesetz, Entwurfsfassung). Nachdem das Betriebsvermögen der Cash-GmbHs ausschließlich aus Bargeld besteht, wäre bei diesen regelmäßig die 10 %-Grenze sowohl ihres gemeinen Werts als auch ihres Substanzwertes überschritten. Die Barbestände wären damit steuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen.

Stand: 12. August 2012

Bild: isak55 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.