Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Neue Rechtsgrundlage

Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft. Das heißt, dass ab dem 1.1.2018 jeder Unternehmer, der eine Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse führt, mit der Kassen-Nachschau konfrontiert werden kann.

Spontane Prüfung

Die Kassen-Nachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung. Eine Prüfungsanordnung wie bei einer Betriebsprüfung gibt es nicht. Die Kassenprüfer dürfen „ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten“, wie es in der Vorschrift heißt. So kann beispielsweise ein Prüfer am 2.1.2018 in den Geschäftsräumen des Unternehmers erscheinen und einen Kassensturz verlangen, um den aktuellen Kassenbestand laut Kassenführungsbuch mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeldbestand abzugleichen.

Privatsphäre

Auch Privaträume dürfen betreten werden. § 146b AO schränkt insoweit das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr, Freiburg und Villingen-Schwenningen. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.