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Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Jahresabschluss 2015 beschließen

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Jahresabschluss

GmbH-Gesellschafter müssen nach dem GmbH-Gesetz (§ 42 a GmbH-Gesetz) spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über den Jahresabschluss und über die Ergebnisverwendung beschließen. Gesellschafter von kleinen GmbHs und Kleinst-GmbHs haben hierzu noch Zeit bis zum 30.11.2016. Kleine GmbHs sind solche mit einer Bilanzsumme von weniger als € 6 Mio. oder einem Umsatzerlös von weniger als € 12 Mio. bzw. mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern. Kleinst-GmbHs sind solche mit einer Bilanzsumme von nicht mehr als € 350.000,00 oder Umsatzerlösen von nicht mehr als € 700.000,00 bzw. einer Arbeitnehmerzahl von nicht mehr als 10.

Gesellschafterversammlung

Für die Einladung zur diesbezüglichen Gesellschafterversammlung gilt eine Frist von einer Woche, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

Stand: 27. Oktober 2016

Bild: CG - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

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