Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Grundstein für neues Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Altersvorsorge

Mit dem geplanten Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) will der Gesetzgeber vor allem mehr Transparenz bei der steuerlich begünstigten privaten Altersvorsorge schaffen. Hierzu sollen die Anbieter künftig sogenannte Produktinformationsblätter anfertigen und ihren Kunden aushändigen müssen.

Fördergrenzen

Die Förderhöchstgrenze für Rürup-Renten (Basis-Renten) soll von 20.000 € auf 24.000 € angehoben werden. Außerdem soll die steuerlich begünstigte Absicherung der Berufsunfähigkeit verbessert werden.

Riester-Rente

Mit diversen Änderungen soll die private Altersvorsorge der Riester-Rente wieder attraktiv werden. Unter anderem soll es Verbesserungen beim Erwerbsminderungsschutz geben als auch bei genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukten. Bei der Riester-Eigenheimrente sollen Kapitalentnahmen für selbst genutztes Wohneigentum jederzeit möglich werden. Außerdem soll der Reinvestitionszeitraum verlängert werden. Weiters soll künftig ein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag zwischen 75 und 100 % des geförderten Kapitals zulässig sein. Die jährliche Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge soll von 2 % auf 1 % herabgesenkt werden.

Bescheinigungspflichten

Die bisher erforderliche Anzeigepflicht des Anbieters bei schädlicher Verwendung des Riester-Sparguthabens (§ 94 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes) soll künftig entfallen.

Inkrafttreten

Das Gesetz soll zum 1.1.2013 in Kraft treten. Die Neuerungen sind daher voraussichtlich ab dem kommenden Veranlagungszeitraum 2013 anwendbar.

Stand: 12. Oktober 2012

Bild: Naumann82 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr, Freiburg und Villingen-Schwenningen. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.