Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Britische „Ltd“ nach dem Brexit

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Limited

Eine „Limited Company“ ist eine Kapitalgesellschaft nach britischem Gesellschaftsrecht. Die „Ltd.“ gleicht der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), allerdings mit dem Unterschied, dass die Ltd. bereits mit einem Nominalkapital von einem Britischen Pfund gegründet werden kann, während für eine GmbH mindestens € 25.000,00 notwendig sind. Durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, u. a. Centros (C-212/97), Überseering (C-208/00) oder Inspire Art (C-167/01), konnten deutsche Unternehmer zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit auch Gesellschaftsformen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union nutzen. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ändern sich die Rahmenbedingungen für die britische Limited.

Deutsche Steuerpflicht bleibt

Mit der Löschung einer Limited endet die deutsche Steuerpflicht nicht, wie ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) zeigt (vom 19.10.2017, Az. IV C 2 - S-2701 / 10 / 10002). Sofern die gelöschte Limited mit einer Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister angemeldet und eingetragen ist, können die Finanzbehörden Steuerbescheide erlassen und an die im deutschen Handelsregister eingetragenen Personen als Empfangsberechtigte bekannt geben. Eine Löschung aller Empfangsberechtigten aus dem Handelsregister löst das Steuerproblem nicht. Denn nach § 273 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG), welcher nach Auffassung der Finanzverwaltung auch für die britische Limited gilt, muss in solchen Fällen durch das Gericht ein Nachtragsliquidator bestellt werden. Dieser erhält dann die Steuerbescheide.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: donfiore - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr, Freiburg und Villingen-Schwenningen. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.