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Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Gezielte Vorbereitung auf das Kreditgespräch

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft:

Kreditinstitute sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen und Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle ihrer Kreditrisiken zu treffen. Die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe haben sich durch die Finanzkrise einerseits und die schärferen Eigenkapitalvorschriften durch Basel II und Basel III andererseits erheblich verschärft. Als „Visitenkarte“ eines jeden Unternehmers zählt der Jahresabschluss. Ein gut aufbereiteter Jahresabschluss kann die Bank von der künftigen Bonität und Fähigkeit zur Leistung des Kapitaldienstes überzeugen und entscheidet letztlich, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt wird. Folgende ergänzende Unterlagen und Maßnahmen stärken die Kreditwürdigkeit:

Plausibilitätsprüfung:

Nicht prüfungspflichtige Kreditantragsteller sollten zu ihrem Jahresabschluss eine Plausibilitätsbeurteilung präsentieren. Eine solche beugt nicht zuletzt ergänzenden Fragen der Bank vor, wenn diese aufgrund eigener Recherchen diverse Unklarheiten feststellt.

Erstellungsbericht zum Jahresabschluss:

Sehr hilfreich bei der Präsentation des Jahresabschlusses ist auch ein vom Steuerberater verfasster Erstellungsbericht mit Informationen über die Auftragssituation, über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse und mit Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Vermögensaufstellung:

Einnahmen-Überschussrechnern sei die zusätzliche Einreichung einer Vermögensaufstellung empfohlen, die auch werthaltige Posten enthält, die in der Einnahmen-Überschussrechnung nicht erscheinen.

Stand: 12. Dezember 2011

Bild: www.m-buehner.de - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

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