Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Jahressteuergesetz 2010 vom Bundesrat beschlossen

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Einkommensteuer allgemein:

Das JStG 2010 brachte hier u.a. die Neuregelung, dass bei ertraglosen Beteiligungen das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist, wenn diese Beteiligungen veräußert werden. Damit können ab 2011 die vollen Verluste nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Eine alle Steuerpflichtigen betreffende Neuregelung ist die Einschränkung des Umfangs privater Veräußerungsgeschäfte. So können Verluste aus dem Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, wenn diese nach dem 31.12.2010 angeschafft worden sind.

Arbeitszimmer:

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können – rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für alle noch offenen Fälle – bis zu einer Höhe von 1.250 €/Jahr wieder steuerlich geltend gemacht werden (neuer § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG), wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Begrenzung gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet. Damit erfüllt der Gesetzgeber im JStG 2010 eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte mit Beschluss vom 6. Juli 2010 die bisherige Regelung gekippt.

Kapitaleinkünfte:

Neu ist hier die allgemeine Steuerpflicht erhaltener Stückzinsen. Für Stückzinsen im Zusammenhang mit Anleihen, die vor Einführung der Abgeltungsteuer gekauft (also vor dem 1.1.2009) und die außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist wieder verkauft worden sind, gab es bislang eine Besteuerungslücke: Mit der Veräußerung vereinnahmte Stückzinsen konnten ebenso wie ein eventueller Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmt werden. Im JStG 2010 ist nun eine Regelung enthalten, die vereinnahmte Stückzinsen aus Altanleihenverkäufen künftig der Abgeltungsteuer unterwirft. Über weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2010 informieren wir Sie gerne auf Anfrage in unserer Kanzlei.

Stand: 15. Dezember 2010

Bild: Johnny Lye - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr, Freiburg und Villingen-Schwenningen. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.