Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Unfallkosten auf Arbeitsweg absetzbar

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Entfernungspauschale

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei kann für jeden vollen Entfernungskilometer eine Entfernungspauschale von € 0,30 angesetzt werden.

Unfallkosten

Durch die Entfernungspauschale sind „sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ veranlasst sind (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz-EStG). Gemäß Rechtsprechung schließt die Abgeltungswirkung auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten ein (vgl. u. a. Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.2.2016, 1 K 2078/15).

Billigkeitsregelung

Wie aus der Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Anfrage eines Abgeordneten (vgl. BT-Drucks. 18/8523) hervorgeht, beanstandet es die Finanzverwaltung jedoch nicht, wenn Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung für diese Billigkeitsregelung ist, dass sich der Verkehrsunfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf einer Umwegfahrt zum Betanken des Fahrzeugs oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft ereignet hat. Außerdem darf der Fahrer nicht unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Stand: 27. Juli 2016

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr, Freiburg und Villingen-Schwenningen. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.