Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Neue Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Treibhausgasemission und Energiewandel:

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemission bis 2020 um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % zu senken. Ein Teil der Einsparungen soll durch den Gebäudebereich erfolgen. Besonders ältere Bestandsimmobilien weisen ein teilweise erhebliches Einsparpotenzial für Energie und CO2-Emissionen auf.

Steueranreize:

Mit dem geplanten Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, welches im Juni 2011 in einem ersten Entwurf vorgestellt worden ist, fördert die Bundesregierung die Finanzierung solcher Sanierungsmaßnahmen durch besondere Abschreibungsmöglichkeiten.

Die geplante Förderung im Detail:

Kosten für solche Sanierungsmaßnahmen sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit je 1/10 der Gesamtkosten abgeschrieben werden können (neuer § 7e des Einkommensteuergesetzes). Bei vermieteten Objekten erfolgt die Abschreibung in der jeweiligen Einkunftsart Vermietung und Verpachtung. Selbstnutzer können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen. Dies sieht der neue § 10k des Einkommensteuergesetzes vor. Gefördert werden nur Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Die Förderung setzt voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Im Einzelnen muss das Gebäude nach Abschluss der Baumaßnahmen bestimmte Voraussetzungen im Sinne der Energieeinsparverordnung erfüllen. Der Gesetzentwurf nennt u. a. als Messgrößen den Jahres-Primärenergiebedarf sowie den Transmissionswärmeverlust. Die erforderlichen Werte sind von einem Sachverständigen zu bescheinigen.

Inkrafttreten:

Das Gesetz sollte ursprünglich nach dem letzten Änderungsbeschluss des Finanzausschusses (vom 29. 6. 2011) für Modernisierungsmaßnahmen gelten, die ab dem 6. Juni (Tag des Kabinettsbeschlusses) begonnen und vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Das Gesetz wurde jedoch vom Bundesrat vorerst gestoppt. Es ist mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses zu rechnen.

Stand: 12. Juli 2011

Bild: mj-foto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr, Freiburg und Villingen-Schwenningen. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.