Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Absetzbarkeit von Kosten für Gesundheits-Checks

https://www.badischetreuhand.de/news_aerzte/

Arztkosten

Die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen erstatten nicht alle Kosten für Gesundheits-Checks, Vorsorgeuntersuchungen oder andere Tätigkeiten des Arztes. Die Absetzbarkeit solcher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung scheitert meist an der zumutbaren Eigenbelastung. Diese liegt zwischen 1 % und 7 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen.

Arztkosten als Betriebsausgaben

Besser ist es daher, von der Versicherung nicht erstattungsfähige Leistungen des Arztes über das Unternehmen, z. B. über die eigene GmbH laufen zu lassen. Schickt die GmbH den Gesellschafter-Geschäftsführer zur Vorsorgeuntersuchung zum Arzt, kann die GmbH dies als Betriebsausgabe absetzen. Der Geschäftsführer braucht nichts versteuern. Dies sieht sogar die Finanzverwaltung so. Nach H 19.3. Lohnsteuer-Handbuch zählen Vorsorgeuntersuchungen leitender Angestellter nicht zum Arbeitslohn.

Rechtsprechung

Die Finanzverwaltung stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.9.1982 (BStBl 1983 II S 39). Doch auch Entscheidungen der Finanzgerichte aus jüngerer Zeit bestätigen, dass Aufwendungen des Arbeitgebers für Gesundheits-Checks nicht zum Arbeitslohn zählen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat 2009 entschieden, dass vom Arbeitgeber übernommene Aufwendungen für Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen sowie der Krebsvorsorge nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen (Urteil vom 30.9.2009, 15 K 2727/08). Wichtig ist, dass die Untersuchungsmaßnahmen im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgen. Im entschiedenen Fall hatte ein vom Arbeitgeber ausgewählter Facharzt die Untersuchungen vorgenommen und anonymisierte Auswertungen über die Gesamtheit der Befunde übermittelt.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr, Freiburg und Villingen-Schwenningen. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.