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Neuigkeiten für unsere Mandanten

Informationsveranstaltung

Datum: 17.07.2014

"E-Bilanz Erstanwendung ab 2013"

Die elektronische Abgabe der Bilanz wird für Wirtschaftsjahre ab dem 31. Dezember 2012 Pflicht. Die Übergangsfrist, eine Bilanz wie bisher in Papierform einzureichen, läuft zum Jahresende aus.

Der amtlich vorgeschriebene E-Bilanz-Kontenplan (Taxonomie) erfordert bis zu 500 Angaben. Bestehende Kontenpläne müssen daher erweitert, Geschäftsvorfälle den neuen Konten zugeordnet werden. Die von der Finanzverwaltung geforderte Gliederungstiefe übersteigt die Aufgliederung in den vorhandenen Kontenrahmen um ein Vielfaches. So werden beispielsweise Umsatzerlöse bislang meist nach Produktbereichen differenziert. Die E-Bilanz-Taxonomie fordert jedoch die Unterscheidung nach Umsatzsteuertatbeständen.

Unsere Informationsveranstaltung fand am 2. Oktober 2012 auf Einladung der IHK Südlicher Oberrhein in der Hauptgeschäftsstelle Lahr statt. Das Vortragsskript mit zahlreichen Hinweisen steht hier für Sie zum Download bereit.

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